Seitenbereiche

Datenschutzerklärung

In unserer Datenschutzerklärung wird erläutert, welche Informationen wir erheben, aus welchem Grund und wie wir diese Informationen nutzen. Erfahren Sie mehr

Steuerthemen sind trocken und öde.
Wir finden kreative Lösungen für Ihr Anliegen!
Endlich ein Steuerberater, der mich versteht!
Inhalt

Personengesellschaftsrecht 2024

Neues Gesetz

Zum 1.1.2024 treten die für Gesellschaften bürgerlichen Rechts/GbRs verbindlichen Gesetzesänderungen sowie einige Neuerungen für andere Personengesellschaften aus dem „Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts“ (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz/MoPeG vom 10.8.2021, BGBl. 2021 I S. 3436) in Kraft. Ziele des Gesetzes sind die Konsolidierung des gesamten GbR-Rechts, die Behebung von Publizitätsdefizite bei der GbR durch Eintragung in ein öffentliches Gesellschaftsregister sowie die Öffnung der Personenhandelsgesellschaftsformen für Angehörige der freien Berufe.

Neuausrichtung der GbR

Mit dem MoPeG wird insbesondere die GbR einer umfassenden Gesetzesreform unterzogen. Es gibt ab Jahresanfang neben der bisherigen nicht rechtsfähigen und im Innenverhältnis bestehenden GbR auch eine rechtsfähige GbR. Letztere tritt im Außenverhältnis als solche auf und kann im Gesellschaftsregister als „eGbR“ eingetragen werden. Ein Eintragungszwang besteht allerdings nicht. Das einer rechtsfähigen GbR gewidmete Vermögen oder von der GbR erworbene Vermögen ist dieser zuzurechnen. Ein sogenanntes Gesamthandsvermögen, welches (bisher) GbR-Gesellschaftern in ihrer Gesamtheit zuzurechnen war, gibt es nicht mehr. Die nicht rechtsfähige GbR bleibt wie bisher bestehen. Wegen Aufgabe des sogenannten Gesamthandsvermögens kann eine nicht rechtsfähige GbR künftig allerdings über kein eigenes Vermögen verfügen. Sofern eine GbR in bisheriger Form beispielsweise Eigentümerin eines Grundbesitzes ist und künftig bleiben soll, ist eine Eintragung ins Gesellschaftsregister zwingend.

Umfirmierungen

Die eingetragene GbR kann als rechtsfähige Personengesellschaft Umstrukturierungen nach dem Umwandlungsgesetz wahrnehmen. So kann die eGbR einen Formwechsel vollziehen oder Rechtsträger einer Verschmelzung/Spaltung sein.

Freie Berufe

Freiberufler können sich ab Jahresanfang in der Rechtsform einer Personengesellschaft organisieren. Ein Zusammenschluss beispielsweise in der Rechtsform einer GmbH & Co KG ermöglicht künftig eine effiziente Regelung der Haftungsverhältnisse auch für Freiberufler. Berufsrechtliche Vorgaben bleiben allerdings vorbehalten. Berufsrechtliche Haftpflichtversicherungspflichten können durch haftungsbeschränkte Gesellschaftsformen nicht umgangen werden.

Stand: 19. Dezember 2023

Bild: Andrey Popov - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Treten Sie mit uns in Kontakt!
Kontaktformular

In unserer Datenschutzerklärung wird erläutert, welche Informationen wir erheben, aus welchem Grund und wie wir diese Informationen nutzen. Erfahren Sie mehr

Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.

form_error_msg_button

Ulrike Feneberg Steuerberaterin

Ulrike Feneberg Steuerberaterin

Zerzabelshofer Hauptstraße 45
90480 Nürnberg
Deutschland


Fax: +49 (911) 40 97 82 7
info@feneberg-steuerberatung.de

So kommen Sie zu uns - Anfahrt planen!

Bürozeiten (ohne Anmeldung):

Montag - Freitag
- Uhr

Besprechungstermine außerhalb der Bürozeiten nach telefonischer Vereinbarung.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.