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Betriebsrenten- und Rentenpaket 2025

Gesetzesvorhaben

Im zweiten Halbjahr hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fast zeitgleich zwei Rentenreformpakete auf den Weg gebracht, die sich derzeit in der Gesetzgebungsphase befinden. Im Einzelnen handelt sich hier um die Neuauflage des Referentenentwurfs für das Zweite Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz), das bereits die vorherige Bundesregierung beschlossen hatte. Zum anderen handelt es sich um ein von der aktuellen Bundesregierung beschlossenes neues Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten („Rentenpaket 2025“).

Betriebsrenten

Kernelement des Gesetzespakets ist weiterhin die reine Beitragszusage. Darüber hinaus soll es bei einer moderaten Öffnung durch Abschwächung der strengen Tarifexklusivität bleiben. Ziel des Reformgesetzes ist, bestehende Sozialpartnermodelle für nicht-tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu öffnen.

Gesetzliche Renten

Mit dem Rentenpaket 2025 soll insbesondere das Rentenniveau von 48 % bis 2031 gesichert werden. Soll heißen, dass die Renten noch bis 1.7.2031 gemäß der Lohnentwicklung stetig erhöht werden. Weiters werden die Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung für vor 1992 geborene Kinder verlängert.

Stand: 28. Oktober 2025

Bild: Wolfilser - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Ulrike Feneberg Steuerberaterin

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